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BayObLG (2 ObOWi 290/99) | Datum: 07.07.1999
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 48 km/h zur Geldbuße von 500 DM verurteilt. Ferner hat es ein Fahrverbot [...]